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Kunden fragten

Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Einfamilienhaus im 1 Stock. Meine Vermieter wohnen im Erdgeschoss. Bin ich durch das Mietrechtsgesetz als Mieter geschützt?

Nein, denn das MRG (Mietrechtsgesetz) ist nicht anwendbar auf Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumen, wobei Räume die durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden nicht zählen.
MRG §1 (2) 5.

Ich wohne seit zwei Jahren in einer Wohnung. Der Mietvertrag wurde auf drei Jahre abgeschlossen. Kann ich dennoch früher aus dem Vertragsverhältnis aussteigen?

Sofern die Wohnung in das MRG (Mietrechtsgesetz) fällt haben sie bei befristeten Mietverträgen nach Ablauf eines Jahres der ursprünglichen oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare Recht den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. MRG §29.(2)

Muss ich Immobilienertragsteuer bezahlen, wenn ich meine Eigentumswohnung verkaufe?

Wenn Ihnen ihre Wohnung ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre und durchgehend  bis zur  Veräußerung oder mindestens fünf Jahre als durchgehender Hauptwohnsitz innerhalb der letzten zehn Jahre gedient hat fällt keine Immobilienertragsteuer an.